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Der Verein
Platzordnung
Platzordnung
- Hunde ohne gültigen Impf- und Versicherungsnachweis dürfen nicht auf das Vereinsgelände gebracht werden.
- Auf dem Vereinsgelände herrscht Leinenpflicht.
- Das Übungsgelände darf nur mit Ausbilder oder vorheriger Vereinbarung mit dem Ausbilder benutzt werden.
- Hunde mit Stachelhalsband, etc., dürfen nicht auf den Übungsplatz ohne ausdrückliche Anweisung und Aufsicht durch den Ausbildungsleiter.
- Schutzdienst darf nur unter Aufsicht des Ausbildungsleiters und eines Figuranten mit vorschriftsmäßiger Schutzkleidung durchgeführt werden.
- Die Übungszeiten sind pünktlich einzuhalten, das Betreten des Übungsplatzes während der Ausbildung ist untersagt.
- Die Übungsgeräte dürfen nur unter Aufsicht des Übungsleiters benutzt werden.
- Bei Verunreinigung des Vereinsgeländes durch Hundekot hat der Hundeführer selbst umgehend für die Säuberung zu sorgen.
- Hunde dürfen nicht in die Gaststätte und auf die Terrasse mitgenommen werden.
- Für Beschädigungen durch den Hund haftet der Hundehalter. Für Beschädigungen durch Personen haftet der Verursacher selbst. Eltern haften für ihre Kinder
- Bei Tierquälerei erfolgt der Platzverweis, gegebenenfalls wird auch Anzeige erstattet.
- Platzerhaltungsdienste werden mehrmals jährlich durchgeführt. Die Termine zum Platzerhaltungsdienst/Arbeitseinsatz werden an den Infotafeln und durch die Übungsleiter bekannt gegeben.
- Den Anweisungen des Ausbilders ist grundsätzlich Folge zu leisten.
- Die Platzordnung ist grundsätzlich einzuhalten. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt der Platzverweis.